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6.4 EU (advanced)

Ordnen Sie folgende Rechtsvorschriften entsprechend ihrer Hierarchie!

Berücksichtigen Sie den Urheber der Vorschrift (EU-Bund-Land) sowie die Rechtsnatur (Verfassung-Gesetz-Verordnung)

  • Art. 34 AEUV
  • Datenschutz-Grundverordnung (VERORDNUNG (EU) 2016/679)
  • Art. 12 Abs. 1 GG
  • § 823 BGB
  • § 4 StVO
  • Art. 113 Abs. 1 BV
  • Art. 7 Abs. 2 LStVG
  • § 3 BayIfSMV

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Korrekt! [AEUV (Primärrecht) - DSGVO (Sekundärrecht) - GG (Bundesverfassung) - BGB (Bundesgesetz) - StVO (Bundesverordnung) - BV (Landesverfassung) - LStVG (Landesgesetz) - BayIfSMV (Landesverordnung)]

Leider falsch; die richtige Antwort lautet:

Beurteilen Sie, welche Grundfreiheit jeweils in Betracht kommt!

map-of-europe-2426540Gehen Sie davon aus, dass jeweils ein "binnengrenzüberschreitender Bezug" gegeben ist!

Beachten Sie auch Art. 26 Abs. 2 AEUV (als "Ausgangspunkt")!

  • Großhändler importiert Rotwein aus Italien -
  • Siemens möchte eine Zweigniederlassung in Tschechien eröffnen -
  • Gerda Groß bewirbt sich um eine Stelle als Sachbearbeiterin in Salzburg -
  • In einem neuen Baugebiet in der Gemeinde Rednitztal sollen nur Ziegel aus einem Umkreis von 50km zugelassen werden -
  • Die "Heizung/Sanitär GmbH" baut in einem Haus in Innsbruck eine neue Heizung ein -
  • Ignaz Meier möchte sich ein Seegrundstück in Finnland kaufen -
  • Architektin Meierhöfer möchte sich in Österreich selbstständig machen -
  • Silvesterböller benötigen ein Zertifikat der "Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)" -

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Beurteilen Sie, welche Grundfreiheit jeweils in Betracht kommt!

Beachten Sie auch Art. 26 Abs. 2 AEUV (als "Ausgangspunkt")!

  • Ein Österreicher bewirbt sich in Bayern um eine Stelle als Mechaniker -
  • Ein Österreicher liefert Holzmöbel für einen Kindergarten in Bad Reichenhall - 
  • Ein Österreicher möchte in Bayern eine Zweigniederlassung seines Betrieb errichten - 
  • Ein Österreicher übernimmt die Installation des EDV-Systems in Rosenheim - 

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Ordnen Sie das Zustandekommen von Sekundärrecht nach der zeitlichen Abfolge!

Lesen Sie zur Beantwortung dieser Frage den Art. 294 AEUV ("Ordentliche Gesetzgebung") sowie Art. 297 AEUV!'
Inhalt der Frage geht - teilweise - über den aktuellen Stoffgliederungsplan hinaus!

  • Gesetzesvorlage der Kommission
  • Standpunkt des Europäischen Parlaments
  • Standpunkt des Rates
  • Vermittlungsausschuss
  • Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
  • Inkrafttreten

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Korrekt (vgl. Art. 294 AEUV)! [Vorlage Komm. (Abs. 2) - Standpunkt EP (Abs. 3) - Standpunkt Rat (Abs. 5) - Vermittlung (Abs. 10) - Veröffentlichung (Art. 297 Abs. 1 AEUV) - Inkrafttreten (Art. 297 Abs. 2 AEUV)]

Leider falsch; die richtige Antwort lautet:

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