Staatsrecht (BVS)
2.2 Bundesrat
Prüfe die folgende Aussagen!
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Richtig
- Mehrheit seiner (gesamten) Stimmen: absolute Mehrheit
(Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GG i. V. mit Art. 51 Abs. 2 GG)
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Richtig
- Es sind ja die "Stimmen des Landes" (Art. 51 Abs. 2 GG)
das Bundesratsmitglied ist lediglich "Überbringer dieser Stimmen" - Das Bundesratsmitglied ist weisungsgebunden (Art. 51 Abs. 3 GG)
("Jedes Land kann ... entsenden"; "Die Stimmen eines Landes ... einheitlich")
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Richtig
- Ein bayerisches Bundesratsmitglied ist Mitglied der bayer. Staatsregierung
(Art. 51 Abs. 1 GG, Art. 43 Abs. 2 BV)
Als solches kann es auch Mitglied des Landtags sein bzw. bleiben
(Art. 57 i. V. mit Art. 31 BV; keine Inkompatibilität).
Wie viele Stimmen habe die folgenden Länder im Bundesrat?
Die Einwohnerzahlen dieser Länder stehen in Klammern!
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