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1.2.5 Rechtsstaat

Beurteilen Sie folgende Aussage!

Frage 1

Das Gegenstück zum „Rechtsstaat“ ist der „Totalitäre Staat“!

Hinweis

Vgl. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 3 GG

Ergänzen Sie die fehlenden - lateinischen - Bezeichnungen!

horizontal-2071314Die Gesetzgebung wird auch bezeichnet als .

Die vollziehende Gewalt wird auch bezeichnet als .

Die Rechtsprechung wird auch bezeichnet als .

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Welche der folgenden Begriffe sind mit dem Rechtsstaat im Sinne des Grundgesetzes verbunden?

Frage

Antworten

Unabhängige Richter

Horizontale Gewaltenteilung

Vertikale Gewaltenteilung

Abstimmungen

Berufsfreiheit

Sicherung des Existenzminimums

Mehrheitsprinzip

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Ordnen Sie die genannten Personen/Organe einer Teilgewalt der horizontalen Gewaltenteilung zu!

  • graduation-2841746Die Bundesregierung zählt zur .
  • Der Bayerische Verfassungsgerichtshof zählt zur .
  • Ein Mitglied des Bundestages zählt zur .
  • Der Richter am Bundesverfassungsgericht zählt zur .
  • Der Bayerische Landtag zählt zur .
  • Der Bayer. Ministerpräsident zählt zur .

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Liegt bei den folgenden Aussagen eine Durchbrechung der horizontalen Gewaltenteilung dar?

Für die Beantwortung dieser Frage muss bereits das Kapitel-2 [Staatsorgane] bearbeitet worden sein!

  • males-2339843Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG)  - 
  • Wahl des Bundestagspräsidenten (Art. 40 GG)  - 
  • Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG)  - 
  • Beschluss von Gesetzen (Art. 77 GG)  - 
  • Ernennung der Bundesminister durch den Bundespräsidenten (Art. 64 Abs. 1 GG)  - 
  • Begnadigung im Einzelfall durch den Bundespräsidenten (Art. 60 Abs. 2 GG)  - 
  • Rechtsaufsicht der Bundesregierung bei der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder (Art. 84 Abs. 3 GG)  - 

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Welche der folgenden Aussagen stellen Merkmale des Rechtsstaats dar?

Frage

Antworten

Eingriffe der Exekutive in Rechte des Bürgers erfordern stets eine gesetzliche Grundlage.

Der Rechtsstaat stellt das Gegenteil zu "Freien Marktwirtschaft" dar, der solche Beschränkungen nicht kennt.

Eingriffe in Rechte der Bürger durch die Staatsgewalt können im Einzelfall auch der richterlichen Kontrolle unterliegen.

Unser Grundgesetz stellt sicher, dass die drei Teilgewalten an keiner Stelle aufeinander einwirken.

Als wichtiges Element sorgt die horizontale Gewaltenteilung dafür, dass keine Machtkonzentration an einer einzigen Stelle entsteht.

In Einzelfällen kann die Androhung von Folter zur Klärung von Kapitalverbrechen richterlich erlaubt werden!

In einem Rechtsstaat soll verhindert werden, dass die Staatsgewalt willkürlich ausgeübt werden kann.

Beim Verwaltungshandeln ist stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten!

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