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2.3 Bundespräsident

Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Bundespräsidenten!

Frage

Kennzeichnen Sie die richtigen Aussagen!
Beachten Sie den V. Abschnitt des Grundgesetzes (Art. 54 ff. GG)!

Antworten

Der Bundespräsident kann maximal 10 Jahre "am Stück" sein Amt bekleiden!

Der Bundespräsident ist - bei seiner Wahl - an die gesetzliche Altersgrenze ("Rentenalter") gebunden!

Der Bundespräsident wird im 1. Wahlgang mit der absoluten Mehrheit gewählt!

Der Bundespräsident wird "aus der Mitte des Bundestages" gewählt!

Der Bundespräsident ernennt die Mitglieder der Bundesregierung!

Feedback

Wählen Sie die richtigen Begriffe!

Der Bundespräsident ist der Bundesrepublik Deutschland.
Er wird gewählt.
Im letzten Wahlgang genügt für die Wahl zum Bundespräsidenten die Mehrheit.

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Der Bundespräsident ist "Integrationsfigur"; er nimmt Aufgaben aus allen Teilen der Staatsgewalt wahr.
Die Auflösung des Bundestages oder die Ausfertigung von Bundesgesetzen werden der zugewiesen.
Seine Hauptaufgaben liegen aber in der ; daher wird er in der Literatur i. d. R. diesem Teil der Staatsgewalt zugeordnet.
Im Rahmen einer Begnadigung wird der Bundespräsident tätig in der . Ein rechtswirksames Aussprechen einer Begnadigung erfordert aber die Gegenzeichnung des .

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