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5.4 Grundrechte

Beurteilen Sie folgende Aussagen!

Frage 1

Die Grundrechte der BV sind aufgrund Art. 31 GG nichtig!

Hinweis

  • vgl. Art. 142 GG

Frage 2

Das "spezielle" Grundrecht der Berufsfreiheit existiert in der BV nicht!

Hinweis

  • Pendant zu Art. 12 GG?!?

Frage 3

Der Ausdruck "Bewohner Bayerns" ist gleichbedeutend mit der Formulierung "Alle Deutschen" im GG;
er entspricht somit einem Bürgerrecht!

Beurteilen Sie, welcher verfassungsgerichtliche Rechtsbehelf in Betracht kommt!

Beachten Sie die jeweiligen Zulässigkeitsmerkmale!

Die Verfassungsbeschwerde des Grundgesetzes ist  möglich.
Die Verfassungsbeschwerde der BV ist hingegen nur möglich   der bayerischen Exekutive und Judikative;
also im Regelfall  (der Behörden) und  (der Gerichte).
Rechtsvorschriften des   können durch die Popularklage der BV überprüft werden;
dabei muss u. a. weder (zeitlich gesehen) eine   noch (persönlich gesehen) eine beachtet werden.

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