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3.3 Rechtsprechung

Beurteilen Sie, ob die folgende Aussagen richtig sind!

Frage

Beachten Sie bei Beantwortung dieser Frage v. a. Art. 92, 95 und 97 GG.

Antworten

Die Mehrzahl der Gerichte sind Ländergerichte.

Zum "ordentlichen Rechtsweg" gehören alle Gerichte mit berufsmäßigen Richtern.

Der Bund könnte - ohne zusätzliche Anforderungen - weitere Bundesgerichte einrichten.

Ein berufsmäßiger Richter kann nicht gegen seinen Willen "befördert werden".

Feedback

Prüfen Sie die Richtigkeit der Aussagen!

Das Bundesverfassungsgericht ist "Hüter der Verfassung".

Frage 1

Ein Verfassungsrichter wird auf Lebenszeit ernannt.

Hinweis

vgl. § 4 BVerfGG [VSV-Nr. 1104]

Frage 2

Die Verfassungsbeschwerde ist die einzige Möglichkeit des Einzelnen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Hinweis

vgl. v. a. die Verfahren in Art. 93 Abs. 1 GG

Frage 3

Das Bundesverfassungsgericht kann - aus seiner Sicht - wichtige Verfahren selbstständig einleiten.

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