Staatsrecht (BVS)
3.3 Rechtsprechung
Prüfen Sie die Richtigkeit der Aussagen!
Das Bundesverfassungsgericht ist "Hüter der Verfassung".
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Falsch
- Wahlperiode festgelegt in § 4 Abs. 1 BVerfGG
- Wahl auf Lebenszeit würde auch dem Demokratiegrundsatz widersprechen:
Forderung von "Regelmäßigen Wahlen" <=> Abgabe der (Volks-) Herrschaft auf Zeit
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Richtig
- Korrekt: vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG
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Falsch
- BVerfG entscheidet ausschließlich in den zugewiesenen Fällen
- vgl. auch Art. 93 Abs. 1 GG
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