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4.3 Grundrechte (advanced)

Wählen Sie das zutreffende Grundrecht!

Welches Grundrecht kommt kommt vom sachlichen Schutzbereich her in Betracht?

  • Verbot, im eigenen Biergarten "laute Musik" abzuspielen -
  • Demonstration darf nur einen "bestimmten Bereich" nutzen -
  • Der Verteilung von Flugblättern zur "Monsterstromtrasse" vor dem Rathaus wird untersagt -
  • Mund-/Nasenschutz: In Geschäften muss eine FFP2-Maske getragen werden -
  • Zwangsmitgliedschaft eines Gewerbetreibenden in der IHK (Industrie- und Handelskammer) -
  • Vorschrift, in einem Neubaugebiet "rote Dachziegel" zu verwenden -
  • Androhung von Folter gegenüber einem mutmaßlichen Kindesentführer -
  • Teilnahme an einer Demonstration für einen kanadischen Staatsangehörigen -
  • Verbot zur Gründung eines Betriebsrats in einem mittelständischen Betrieb -

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Tragen Sie den zutreffenden Artikel des GG ein (ohne Absatz)!

Welches Grundrecht nach dem Grundgesetz (z. B. Art. xx GG) schützt folgende Aussagen?
Tragen Sie ausschließlich die Nummer des Artikels ein!

  • Mein Eintrag/meine Äußerung in Facebook - Art. GG
  • Festlegung der Öffnungszeiten meines Ladengeschäfts - Art. GG
  • Meine Teilnahme an einer Demonstration - Art. GG
  • Anpflanzung von Bäumen an meiner Grundstücksgrenze - Art. GG
  • Mitgliedschaft in der Gewerkschaft "Verdi" - Art. GG
  • Beschwerde beim Bayer. Landtag, dass mir trotz Energiewende
    keine "Photovoltaik auf meinem Dach" gestattet wird - Art. GG
  • Gemeindeangehörige erhalten - im Gegensatz zu auswärtigen Gästen -
    eine Ermäßigung im gemeindlichen Freibad - Art. GG

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Wählen Sie die zutreffenden Begriffe aus!

Gegenstand einer Popularklage (BV) kann unter anderem sein.
Gegen kann nur eine Verfassungsbeschwerde (GG) eingelegt werden.
Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde (BV) können unter anderem sein.

Unter den Begriff der "öffentlichen Gewalt"(vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG) fallen sämtliche Akte der deutschen Staatsgewalt - nämlich der , der und der .
Nach der BV ist die Verfassungsbeschwerde hingegen nur gegen möglich; für die Prüfung von bayerischem Landesrecht steht Jedermann die offen.

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