Staatsrecht (BVS)
6.2 Organe
Im sog. "Ministerrat" ist Deutschland stets durch seinen Außenminister vertreten!
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Falsch
- "Ministerrat" ist eine andere/alte Bezeichnung des Rats (der EU)
- Mitgliedstaat wird dabei jeweils durch den zuständigen Fachminister vertreten
- vgl. Art. 16 Abs. 2 Satz 1 EUV
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