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3.1 Gesetzgebung

Wählen Sie die richtigen Aussagen zur Gesetzgebung!

Grundsätzlich haben gemäß GG  das Recht der Gesetzgebung.
So kann die Gesetzgebungskompetenz nur über die ausschließliche und die Gesetzgebung erlangen.
Ist der Themenbereich nicht im GG enthalten, so verbleiben  zuständig für die Gesetzgebung. 
Dies trifft vorrangig auf die Bereiche " ", "Öffentliche Sicherheit/Polizei" sowie das " " zu.

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Beurteilen Sie, zu welcher Gesetzgebungskompetenz folgende Themenbereiche gehören!

  • Gaststättenrecht -
  • Energieversorgung -
  • Meldewesen -
  • PKW-Maut -
  • Kommunalrecht -
  • Abschaffung Sommerzeit -
  • Impfpflicht gegen Masern -

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Beurteilen Sie, ob auf diese Weise eine gültige Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht werden kann!

Frage

Der Bundestag besteht derzeit aus 736 Mitgliedern.

Antworten

Einzelner Bundesminister

Bundeskanzler

Bayerische Staatsregierung

Bundesrat

Fraktion im Bundestag

40 Abgeordnete im deutschen Bundestag

Bayerischer Landtag

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Tragen Sie die richtige Zahl ein!

Der 20. Deutsche Bundestag hat derzeit 736 Mitglieder. Bei einem Gesetzesbeschluss von 400 anwesenden Abgeordneten wurden auch 10 ungültige Stimmen abgegeben. Für einen gültigen Beschluss waren also mindestens    JA-Stimmen erforderlich! 

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Beurteilen Sie, ob bei folgenden Gesetzen - vom Themenbereich her - eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!

Frage

Beachten Sie (auch) Art. 73 Abs. 2, Art. 74 Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 2 GG

Antworten

Bürgerliches Recht

Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Gaststättenrecht

Statusrechte der Landesbeamten

Änderung von Art. 3 Abs. 3 GG (Ersetzung von "Rasse")

Sozialhilfe

Staatshaftungsrecht

Infektionsschutz

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