- Ministerpräsident muss Mitglied des Landtags sein - [NEIN - Art. 44 Abs. 1 BV]
- Staatsminister muss Mitglied des Landtags sein - [NEIN - Art. 45 BV]
- Ministerpräsident kann jederzeit zurücktreten - [JA - Art. 44 Abs. 3 Satz 1 BV]
- Landtagspräsident kann Ministerpräsidenten jederzeit entlassen - [NEIN - Art. 44 Abs. 3, 4 BV]
- Ministerpräsident ist Regierungschef - [JA - Art. 47 Abs. 1 BV]
- Staatssekretär kann nach seiner Ernennung sein Landtagsmandat behalten - [JA - Art. 57 BV i. V. mit Art. 31 BV]
Die richtige Antwort lautet also: