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5.2 Staatsorgane

Wählen Sie im folgenden Text zu den Landtagswahlen die zutreffenden Begriffe aus!

Der bayerische Landtag besteht mindestens aus Abgeordneten.
Mit der Erststimme werden die und mit der Zweitstimme die gewählt.
Entscheidend für die Sitzverteilung sind die (abgegebenen)  .
Für die "Fünf-Prozent-Hürde" sind die (abgegebenen)  maßgeblich.
Sollte eine Partei an der Sperrklausel scheitern, so sind deren errungene Direktmandate im Landtag vertreten.
 

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Beurteilen Sie folgende Aussagen zur bayerischen Staatsregierung!

Frage

Antworten

Ministerpräsident muss Mitglied des Landtags sein

Staatsminister muss Mitglied des Landtags sein

Ministerpräsident kann jederzeit zurücktreten

Landtagspräsident kann Ministerpräsidenten jederzeit entlassen

Ministerpräsident ist Regierungschef

Staatssekretär kann nach seiner Ernennung sein Landtagsmandat behalten

Feedback

Ergänzen Sie folgende Aussagen zur bayerischen Staatsregierung!

  • Beachten Sie die Art. 43 ff. BV

Die bayerische Staatsregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, den Staatsministern und den .
Die Anzahl der Mitglieder der Staatsregierung darf die Anzahl von Personen nicht überschreiten.
Zunächst wird der Ministerpräsident mit Mehrheit vom gewählt.
Anschließend ernennt der Ministerpräsident übrigen Mitglieder der Staatsregierung;
der muss hierzu mit Mehrheit zustimmen.
Auf die gleiche Weise kommt auch der des Ministerpräsidenten in sein Amt.

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Wählen Sie die fehlenden Begriffe!

Die Ausgestaltung der Staatsministerien erfolgt durch den ;
er benötigt hierfür die  Mehrheit des Landtags.
Anschließend wird jedem Staatsminister noch ein  [Ministerium]oder eine zugewiesen;
hierfür benötigt er des Landtags.

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