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5.3 Gesetzgebung

Wähle die fehlenden Begriffe!

Das Recht der Gesetzesinitiative habe die , die Mitte des Landtags und das  .
Eine Gesetzesvorlage "aus der Mitte des Landtags" kann durch Abgeordneten eingebracht werden.
Ein Gesetzesbeschluss im Landtag benötigt die Mehrheit;
hierbei muss grundsätzlich mehr als seiner Mitglieder anwesend sein.
Der fertigt daraufhin das verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetz aus.

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Beurteilen Sie, ob folgende Aussagen richtig sind!

Frage 1

Die Bayerische Verfassung kann ALLEIN VOM LANDTAG geändert werden.

Hinweis

  • vgl. Art. 75 BV

Frage 2

Die Bayerische Verfassung kann ALLEIN DURCH DAS VOLK geändert werden.

Hinweis

  • vgl. Art. 75 BV

Ordnen Sie folgende Aussagen entsprechend ihrer zeitlichen Abfolge!

Bringen Sie die folgenden Begriffe der Volksgesetzgebung in die richtige zeitliche Reihenfolge!
Ziehen Sie die jeweilige Aussage mit der Maus an die richtige Stelle!

  • Zulassungsantrag (25.000 Unterschriften)
  • Eintragungsfrist (2 Wochen)
  • Volksbegehren erfolgreich
  • Stellungnahme der Staatsregierung
  • Behandlung im Landtag
  • Volksentscheid erfolgreich
  • Ausfertigung durch Ministerpräsidenten

Prüfen

Korrekt! - (1), (2), (3) - Art. 63 Abs. 1 LWG (4) - Art. 65 Abs. 3, Art. 68 Abs. 2 LWG (5) - Art. 72 Abs. 1 LWG (6) - Art. 73 Abs. 1 LWG (7) - Art. 79 LWG (8) - Art. 81 LWG, Art. 76 Abs. 1 BV

Leider falsch; die richtige Antwort lautet:

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