Beurteilen Sie folgende Aussagen!
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Falsch
- Grundrechte der BV gelten "parallel" zu den Grundrechten des GG
- (Art.142 GG)
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Richtig
- Berufsfreiheit wird durch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 101 BV) mit abgedeckt!
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Falsch
- Ein Bewohner Bayerns benötigt (nur) einen dauerhaften Bezug zum Staatsgebiet
(Wohnsitz, Arbeitsstätte etc.). - Aussage also unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- Gleichgesetzt mit dem Bewohner Bayerns werden alle Deutschen (Art. 33 Abs. 1 GG)
sowie alle inländischen (deutschen) juristischen Personen (Art. 19 Abs. 3 GG analog).