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5.1 Verfassungsgrundsätze

Füllen Sie die Felder mit den entsprechenden Begriffen der bayerischen Verfassung!

Lesen Sie in diesem Zusammenhang bitte Art. 1 und Art. 2 BV!

  • Die Bayerische Verfassung verwendet den Begriff anstelle von "Republik".
  • Der ist das Synonym für den Begriff "Demokratie".

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Beurteilen Sie folgende Aussagen!

  • Beachten Sie Art. 5 BV!

Frage 1

Gesetzgeber in Bayern ist ausschließlich das Volk!

Frage 2

Vollziehende Gewalt liegt bei der Staatsregierung und den nachgeordneten Behörden.

Frage 3

Die richterliche Gewalt liegt bei den Ministerien.

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