LF-3: Staatsfunktionen [GG]
Die horizontale Gewaltenteilung besagt, dass die Staatsgewalt in die drei (Teil)Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – aufgeteilt ist. Durch diese ist die Struktur des 3. Kapitel vorgegeben:
- Zunächst geht es um die Gesetzgebung auf Bundesebene – hier wird der Weg vom Entwurf eines Gesetzes bis zum Inkrafttreten nachvollzogen.
- Anschließend wird der Vollzug dieser Bundesgesetze durch Bundes- und Landesverwaltung aus Sicht des Grundgesetzes näher beleuchtet.
- Zuletzt erfolgt eine Betrachtung der Systematik der Rechtswege mit den jeweiligen Bundesgerichten bzw. Gerichten in den Ländern.
- Video
- Weiterführende Links
- Arbeitsblätter
- E-Learning
Einführung
Die Staatsfunktionen lassen sich - analog der horizontalen Gewaltenteilung - untergliedern in ...
- Gesetzgebung (Legislative)
- Vollziehung (Exekutive)
- Rechtsprechung (Judikative)
So folgen auch die verschiedenen Lernvideos, die diese Teilgewalten und deren Ausübung aus Sicht des Grundgesetzes darstellen!
Download
Durch KLICK auf den folgenden Link steht das obige Video zum Download bereit:
Interaktive Übungen
Über die folgenden interaktiven Übungen (E-Learning) können die Lerninhalte weiter vertieft werden!