LF-3: Staatsfunktionen [GG]
Die horizontale Gewaltenteilung besagt, dass die Staatsgewalt in die drei (Teil)Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – aufgeteilt ist. Durch diese ist die Struktur des 3. Kapitel vorgegeben:
- Zunächst geht es um die Gesetzgebung auf Bundesebene – hier wird der Weg vom Entwurf eines Gesetzes bis zum Inkrafttreten nachvollzogen.
- Anschließend wird der Vollzug dieser Bundesgesetze durch Bundes- und Landesverwaltung aus Sicht des Grundgesetzes näher beleuchtet.
- Zuletzt erfolgt eine Betrachtung der Systematik der Rechtswege mit den jeweiligen Bundesgerichten bzw. Gerichten in den Ländern.
- Video
- Weiterführende Links
- Arbeitsblätter
- E-Learning
Einführung
Die Staatsfunktionen lassen sich - analog der horizontalen Gewaltenteilung - untergliedern in ...
- Gesetzgebung (Legislative)
- Vollziehung (Exekutive)
- Rechtsprechung (Judikative)
So folgen auch die verschiedenen Lernvideos, die diese Teilgewalten und deren Ausübung aus Sicht des Grundgesetzes darstellen!
Interaktive Übungen
Über die folgenden interaktiven Übungen (E-Learning) können die Lerninhalte weiter vertieft werden!