LF-2: Verfassungsorgane [GG]
Nach dem Grundgesetz existieren fünf oberste Bundesorgane: den Bundestag, den Bundesrat, den Bundespräsidenten, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Das 2. Kapitel beschäftigt sich eingehend mit diesen fünf Organen. Insbesondere geht es darum,
- wie sie gebildet werden,
- wie sie untereinander zusammenhängen und
- welche Aufgaben sie erfüllen.
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- Weiterführende Links
- Arbeitsblätter
- E-Learning
Einführung
Dieses Video verschafft einen Überblick in die Verfassungsorgane des Grundgesetzes:
Bundestag - Bundesrat - Bundespräsident - Bundesregierung - Bundesverfassungsgericht
Interaktive Übungen
Über die folgenden interaktiven Übungen (E-Learning) können die Lerninhalte weiter vertieft werden!